Kritik zur Akteneinsicht (Allgemein)

Peter Henselder, Sonntag, 08.11.2009, 13:07 (vor 5493 Tagen) @ Klaus Grube

Hallo Klaus

„Quod non est in actis, non est in mundo“. Schriftlichkeitsprinzip ja,
aber auch zur Nachprüfbarkeit durch höhere Instanzen, aber nicht nur der
unteren Instanzen, sondern auch der Verwaltung, und dann auch gern von
Historiker für Archive benutzt. Woher der Spruch stammt, ist nicht ganz
klar; oft wird in ihm ein Satz des römischen Recht gesehen, dann soll er
erst im Spätmittelalter für die Rechtsprechung erfunden worden sein,
doch den Satz gibt es schon früher im päpstlichen Benefizwesen.


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