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Runder Tisch Protokollauszug vom 8/9.September 2009 (Allgemein)

Klaus Grube ⌂ @, Hellenthal, Donnerstag, 15.10.2009, 09:52 (vor 5517 Tagen)
bearbeitet von Klaus Grube, Donnerstag, 15.10.2009, 12:32

Hallo,
ab sofort werde ich regelmässig vom Runden Tisch informiert, so das ich euch hier interessantes aus den Protokollen berichten werde.

Zum Thema Dikone in Freistatt:
Pastor Karl-Heinz Kämper, ehemaliger Einrichtungsleiter der Diakonie Freistatt, berichtete über die Bedingungen in Freistatt und die dortigen Reformaktivitäten am Ende der 1960er Jahre. Besonders wurde dabei die Rolle der Diakone, die in Freistatt als Erzieher eingesetzt wurden, beschrieben. Diakone sind seinerzeit ausgebildet worden um in der Pflege zu arbeiten und entwickelten ein dementsprechendes auf Pflege und Hilfe basierendes Selbstverständnis.
Mit diesem Selbstverständnis wurden die Diakone – oft nicht aus eigenem Wunsch
und oft erst 20 Jahre alt und damit kaum älter als die zu betreuenden Jugendlichen – völlig unvorbereitet in Freistatt als Erzieher eingesetzt. Das Erziehungssystem in Freistatt, das auf Disziplinierung, Zwang, Strafe und harte Arbeit gründete, brachte die Diakone in eine Position als Aufseher und disziplinierende Ordnungshüter und damit in Konflikt mit ihrem Selbstverständnis.
Somit bedeuteten „das System Freistatt“, die vorgegebenen und unverhandelbaren Strukturen und der Widerspruch zwischen Selbstverständnis und der gestellten Aufgabe eine massive Überforderungssituation für die Erzieher, was letztlich zu entsprechenden Verhaltensweisen der Erzieher und einer problematischen Erziehungspraxis führte. Damit sind die problematischen Umgangsformen in Freistatt weniger dem einzelnen Diakon, als vielmehr dem System, in dem er arbeiten musste, anzulasten.

Zum Thema Vormundschaft:
Herr Joachim Beinkinstadt, stellvertretender Vorsitzender des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht, beleuchtete schließlich die Rolle der Vormünder. Insbesondere ging es dabei um die Aufgaben und das Selbstverständnis von (Amts-) Vormündern. Demnach bestand die Aufgabe der Vormünder primär in der Wahrnehmung und Durchsetzung rein rechtlicher und administrativer Belange. Es ging dabei um Unterhalts- und
Vermögensfragen und die Wahrnehmung der Erziehungsgewalt. Eine persönliche Sorge im Sinne von „sich Kümmern“ gehörte nicht zum Selbstverständnis von Vormündern, die in der Regel Verwaltungsbeamte waren und die erzieherische Verantwortung der persönlichen Sorge ausschließlich in der Verantwortung der Heime und der Jugendämter sahen. So war es – anders als heute – üblich, dass keinerlei persönlicher Kontakt zwischen Vormündern und Mündel bestand und dass sich die Wahrnehmung der Rechte der Mündel nicht an deren individuellen Belangen, sondern an rechtlichen Grundsätzen orientierte. Auch waren die Vormünder nicht Teil eines Beschwerdesystems (etwa in der Funktion von Ombudsleuten), in dem sie Beschwerden ihrer Mündel erreicht hätten und denen sie hätten nachgehen können. Demnach ging durch die Vormünder auch kaum ein kritischer Blick auf die Realitäten in den Heimen aus. Vielmehr hatten die Vormünder keinen Einblick in die Bedingungen und Vorgänge in den Heimen und sind nicht als Kontrollinstanz der Heimerziehungspraxis wirksam geworden. Auch das Interesse der Vormundschaftsgerichte, denen die Vormünder gegenüber rechenschaftspflichtig waren, beschränkte sich auf rein rechtliche und administrative Belange.

Tipp: Alle Protokolle könnt ihr in voller Länge auf unserer Mediathek nachlesen.

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Es gibt immer einen Weg zu uns allen - wir müssen es nur wollen
Mit lieben Grüßen euer Klaus
Internet: http://www.kinderheim-Koeln-suelz.de
Verantwortlich und Kontakt: https://kinderheim-koeln-suelz.de/?page_id=28


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