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vergeben, vergessen, verzeihen (Allgemein)

hütchen @, köln, Dienstag, 28.12.2010, 17:59 (vor 5214 Tagen) @ Werner1960
bearbeitet von hütchen, Sonntag, 19.04.2015, 09:36

Hallo Werner1960,

was das Vergeben, Vergessen und Verzeihen angeht, stimme ich dir zu.

Ich stimme aber nicht überein mit deiner (und der deiner Freunde) Meinung, dass Angestellte/ehem. Angestellte des Städt. Waisenhauses/Kinderheim Sülz nicht mit Vor- und Zunamen genannt werden sollen/dürfen.
Sie haben doch ihre Stelle freiwillig angetreten.

Ich meine damit, dass ich verstehen könnte wenn(ehem.) Heimkinder nicht mit vollem Namen genannt werden,
da sie nicht freiwillig ins Heim eingezogen sind
und evtl. in ihrem Erwachsenenleben nicht mit ihrer Vergangenheit konfrontiert werden wollen.
(obwohl ich auch das nicht so ganz nachvollziehen kann, aber da denkt eben jeder anders.)

Doch warum sollte der Name einer Person, die in einer öffentlichen/städtischen Einrichtung tätig ist, nicht genannt werden dürfen?

Sollte meine Meinung falsch sein, so wäre ich für eine unkomplizierte, einfache Erklärung dankbar.

--
Langzeitstudentin der Toleranz!


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