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Wiedergutmachung (Allgemein)

escheuch ⌂ @, Köln, Sonntag, 29.11.2009, 20:37 (vor 5471 Tagen) @ imi

Der Platz vor dem DOM gehört nicht der Kirche. Und somit haben Sie kein Hausrecht. Das ist ein öffentlicher Platz. Das weiss ich zufällig aus erster Hand.

Und das Kinder in deutschen katholischen Heimen systematisch misshandelt wurde ist mittlerweile mehrmals bewiesen wurden. Und somit würde die Kirche alles andere machen als mit einer Verleumdungsklage vor Gericht zu ziehen. Kein Gericht in Deutschland würde denen auch nur im Ansatz solch einer lächerlichen Anklage recht zu sprechen. Denn wo sind die Verleumdungsklagen der katholischen Kirche denn bis jetzt. Sie schwiegen es nur Tod und bestreiten es. Denn das Sie bis jetzt gerichtlich jemand der Verleumdung bezichtigt haben, ist mir nicht bekannt. Dies wäre der Todesstoss für Sie. Denn wenn per Gerichtsurteil bestätigt wird, das die katholische Kirche wissentlich Kindesmisshandlung in Deutschland gefördert und angeordnet hat und somit frei geäußert werden darf, wäre das ein Eigentor für Sie.

Aber um Ihnen die Gelegenheit zu geben mich der Verleumdung und Rufmordes anzuzeigen, beschuldige ich hiermit die katholische Kirche in den 50ziger und 60ziger Jahren in Deutschland systematisch Kindesmisshandlung angeordnet (Wissen als persönlich Betroffener) und gefördert und sich durch Kindessklaverei persönlich bereichert hat

Wetten das die katholische Kirche mich nicht wegen Verleumdung oder Rufmordes anzeigen wird.


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