Pressebericht Runder Tisch-Zwischenbericht (Allgemein)
noch was zum Nachdenken, bevor ich im Bett verschwinde:
Wie Frau Antje Vollmer sich zu dem Thema Zwangsarbeit und Menschrechtsverletzung windet.
Folgendes:
Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) definierte 1930 in Art. 2 Abs. 1 des Übereinkommens über Zwangs- und Pflichtarbeit die Zwangsarbeit als unfreiwillige Arbeit oder Dienstleistung, die unter Androhung einer Strafe ausgeübt wird. Die Nazis kamen ab 1933 an die Macht. In der Zeit des Nationalsozialismus wurden während des Zweiten Weltkrieges zwischen sieben und elf Millionen Menschen zur Zwangsarbeit im Deutschen Reich genötigt. Verantwortlich für die Umsetzung war ab März 1942 Fritz Sauckel, Gauleiter von Thüringen, der zum Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz (GBA) ernannt wurde. Also erst 12 Jahre nach der Defination zum Begriff Zwangsarbeit von der Internationale Arbeitsorganisation.
In Wikipedia wurden weitere Länder genannt die auch noch nach dem 2. Weltkrieg Zwangsarbeit praktizierten. (UDSSR, Kambodscha, Rumänien) Und das nicht wie Frau Vollmer sagte um sich persönlich daran zu bereichern.
Zum Schluss erklärt Sie die Rechtsposition zu Menschenrechtsverletzungen: Die ganze Rechtsproblematik gerade im juristischen Sinne ob man zu einer haltbaren Basis kommt um daraus Lösungen zu entwickeln. Die Menschenrechtsverletzung justiziabel zu machen, weil es damals noch keinen Menschenrechtsgerichthof gab. Im gewissen Sinne hat Sie recht. Erst 1998 wurden die Aufgabe Einhaltung der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte übernommen.
Aber schon seit 1953 gab es die Europäische Kommission für Menschenrechte (EKMR) die die Einhaltung der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte durch ihre Unterzeichner (und dazu zählte auch die damalige BRD) gewährleisten sollten.
Und ich wüsste nicht, dass ein Verstoß der Menschenrechtsverletzung in Deutschlöand nicht schon seit 1949 nicht strafbar war. Denn ein Verstoß gegen die Menschenrechte ist ein Verstoß gegen das Allgemeine Grundgesetz. Und ab wann gibt es das Grundgesetz?
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Klaus Grube,
22.01.2010, 13:19
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Peter Henselder,
22.01.2010, 23:24
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Peter Henselder,
23.01.2010, 11:57
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Klaus Grube,
23.01.2010, 13:07
- Pressebericht Runder Tisch-Zwischenbericht - imi, 23.01.2010, 16:46
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Peter Henselder,
23.01.2010, 18:16
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imi,
23.01.2010, 19:39
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Klaus Grube,
24.01.2010, 10:39
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imi,
23.01.2010, 19:39
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Klaus Grube,
23.01.2010, 13:07
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Peter Henselder,
23.01.2010, 11:57
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Peter Henselder,
22.01.2010, 23:24