Pressebericht Runder Tisch-Zwischenbericht (Allgemein)

Peter Henselder, Samstag, 23.01.2010, 11:57 (vor 5614 Tagen) @ Peter Henselder

Hier unser Pressetext zu der Pressekonferenz "Runder Tisch Heimerziehung - Zwischenbericht" http://www.top-medien-berlin.de/content/view/568/1/

Die Fernsehsendung dazu wird im laufe des Tages auf die Webseite www.top-medien-berlin.de abrufbar sein.
Zwischenbericht Runder Tisch
Geschrieben von Administrator
Samstag, 23. Januar 2010
Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren

Am 22. Januar 2010 legte, der am 17. Februar 2009 konstituierte, unter dem Vorsitz von Dr. Antje Vollmer (Bündnis 90/Die Grüne), nicht öffentliche Runde Tisch "Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren", seinen Zwischenbericht der Öffentlichkeit vor. Es ist ein offizielles Dokument, 46 Seiten lang. Gelegentlich auch mit Behördendeutsch und Bandwurmsätzen. Aber trotz solcher Sachlichkeit macht der Zwischenbericht, den der "Runde Tisch Heimerziehung" nun vorlegt, deutlich, dass eine Vielzahl von Heimkinder in der frühen Bundesrepublik regelrechtes Grauen erfahren haben.

Der Bericht spricht wörtlich vom "System Heimerziehung" mit Leid, Unrecht und großen Mängeln. Dieses Wort, meinte Antje Vollmer, mache Schluss mit der Haltung, es habe nur einzelne Fälle gegeben. Frau Vollmer betone aber, dass es unter den bis zu 800.000 Heimkindern dieser Jahre heute eben auch positiv besetzte Erinnerungen gebe.
„Uns gibt zu denken - obwohl wir jederzeit erreichbar sind, haben sich insgesamt 450 gemeldet“, so Antje Vollmer. Die genaue Zahl der Betroffenen müsse man noch klären. **1

Prügel, Psychodruck, Essens- und Schlafentzug, Trennung von der Mutter im Alter von drei Tagen, auch sexueller Missbrauch - all das gehört zur Schilderung Betroffener, aus denen der Bericht einleitend zitiert. Abschließend spricht das Gremium dann von häufig vorkommenden Misshandlungen, von "mancherorts katastrophalen" und schockierenden Verhältnissen in sogenannten Endstationen.

Der Runde Tisch weist jedoch massiv die Verwendung des Begriffs "Zwangsarbeit" zurück, da dieser an ein "Konzept der gezielten Existenzvernichtung durch härteste körperliche Arbeit" in der Zeit des Nationalsozialismus erinnere. Auch wenn mehrere Ex-Heimkinder vehement schilderten, wie sie - schutzlos - niederste Arbeiten als Zwangsarbeit empfunden hätten. Ähnlich wurde auch die Frage des sexuellen Missbrauchs von der Vorsitzenden des Runden Tisch bagatellisiert. Nur rund jeder dritte der 450 Rückmeldungen war davon betroffen, war die einzige Aussage von Antje Vollmer zu diesem Thema. **2

Auch wenn Frau Dr. Vollmer in ihren Ausführungen betonte, das die drei früheren Heimkinder im Gremium den Zwischenbericht mittragen, widerlegt die Stellungnahme zum Zwischenbericht, der Vertreter der Betroffenen dies. In der Stellungnahme wird eindeutig gefordert: "Die erzwungene Arbeit, die den ehemaligen Heimkindern abgepresst wurde, nach Artikel 12, Absatz 3 des Grundgesetzes als verboten und als schweres Unrecht zu beurteilen ist". **3

Die Beteiligten des Gremiums sind: Vertreter mehrerer Bundesministerien, Bundesländer, von Wissenschaft, Kirchen, Wohlfahrtsverbänden und Betroffenen. Sie werden im Dezember 2010 ihren Abschlussbericht als Empfehlung dem Deutschen Bundestag vorlegen.

Kommentar der Redaktion:
**1 Man kann Vermutung und Spekulation anstellen, warum sich sowenig Betroffene an den Runden Tisch gewandt haben. Jedoch ist es sehr auffällig, dass es unserer Redaktion gelungen ist, in einem Jahr intensiver Arbeit fast zwei Tonnen an Aktenmaterial zu sichten und sicher zustellen, sowie auch mit einer Vielzahl von Betroffenen persönlich zu sprechen, die den Runden Tisch kein Vertrauen schenken. Warum das so ist, werden wir Ihnen in unserer 14-tägigen Dokumentations-Serie "Kinder & Heime" hier auf Top-Medien und Top-TV by ALEX belegen.

**2 Kinderarbeit wurde 1903 bereits in Deutschland verboten.
Das Grundgesetz sagt in Artikel 12: (1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden. (2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht. (3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.
Wikipedia definiert den Begriff Zwangsarbeit wie folgt: Als Zwangsarbeit wird eine Arbeit bezeichnet, zu der ein Mensch unter Androhung einer Strafe oder eines sonstigen empfindlichen Übels, gegen seinen Willen, gezwungen wird. Sie ist – mit verschwimmenden Übergängen – die schärfste Form der Arbeitspflicht.

Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) definierte 1930 in Art. 2 Abs. 1 des Übereinkommens über Zwangs- und Pflichtarbeit die Zwangsarbeit als unfreiwillige Arbeit oder Dienstleistung, die unter Androhung einer Strafe ausgeübt wird. Nicht dazu gehören laut Abs. 2 des Übereinkommen: Militärdienst, übliche Bürgerpflichten, Arbeit im Strafvollzug, notwendige Arbeit in Fällen höherer Gewalt und Arbeit, die dem unmittelbaren Wohl der Gemeinschaft dient.

**3 Nicht nur die Stellungnahme der Vertreter der Betroffenen auch die bei der Pressekonferenz anwesenden ehemaligen Heimkinder, Interessenvertreter von Betroffenen (u. a. Rechtsanwälte) und Experten kritisierten massiv die Haltung der Vorsitzenden des Runden Tisch, Dr. Antje Vollmer, zum Thema Zwangsarbeit und sexueller Missbrauch. Auch findet der Ansatz von Präventionsarbeit und Aufklärungsarbeit, insbesondere im Bereich der Jugendhilfe und Bildung, wenig Beachtung. Lediglich die Vertreter der Betroffenen appellieren in ihrer Stellungnahme zum Zwischenbericht an die Verantwortlichen hier tätig zu werden.


LG Peter Henselder


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