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Ich bin es satt (Allgemein)

Klaus Grube ⌂ @, Hellenthal, Dienstag, 15.09.2009, 13:41 (vor 5549 Tagen) @ Jürgen

Hallo Jürgen,
die Schwierigkeiten die ich nach 22 Jahren Staatsobhut/Erziehung hatte war das ich in vielen Dingen unfähig war damit umzugehen geschweige denn von Rechte was wusste.
Das fing mit meinem damaligen Selbstbewustsein an und gipfelte mit Behörden Firmen etc. Oft haben die meine Anfragen (Ich hatte nicht mal gelernt klare Forderungen oder besser gesagt mein Recht einzufordern) nicht Verstanden und watschten mich ab, was nicht grade zu noch mehr elbstbewustsein sorgte.

Ich erinnerte mich noch genau wie ich mit 18 Jahren, also Volljährigkeit, die Unterhaltsakte meines Vaters vom Jugendamt mit dem lapidaren Schriftsatz "zu unseren Entlastung..." bekam. In den Schreiben stand weiter drinn das mir eine Erbschaftspflichtanteil nach § 1932B und §1932C gemäss der letzten 5 Jahren seiner Unterhaltspflicht zustand.(Anmerkung: Diesen Paragraph gibt es heute so nicht mehr)
Toll, da steht mir augenscheinlich was zu und ich stand wie Blöde und nicht Bestellt dar. Erst nach meiner Ausbildung viel mir das Schreiben wieder in die Hände und wusste nicht wie ich es Angehen sollte.

Also ab damit zum Gericht und schauen wie es gehen könnte. Das es eine Rechtsauskunft oder Anwälte dafür geben könnte war mir damals ebenfalls nicht bewusst. Im Gerichtsgebäude sprach ich einen Mann mit schwarzer Kutte an ob er mir eine Auskunft geben könnte und beichtete Ihm mein Anliegen.

Dieser Mann war ein Rechtsanwalt und meinte ich solle damit in den nächsten Tagen in seine Kanzlei erscheinen. Gesagt- gemacht- getan-. Nach fast zwei Jahren wurde mir dann der Erbanteil von 8000 DM ausgezahlt und ich hatte so meine Rache damals an meinen Vater gehabt.:-(

Toll was, naja heute sehe ich die Dinge völlig anders und wenn der Plattenspieler leiert gehts locker ab zum Rechtsanwalt ;-)

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Es gibt immer einen Weg zu uns allen - wir müssen es nur wollen
Mit lieben Grüßen euer Klaus
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