24.08.2019 2. Kinderrechtefest auf dem Heimgelände (Aktuelles)
Klaus Grube , Hellenthal, Dienstag, 23.07.2019, 11:02 (vor 1950 Tagen)
Am 24.08.2019 findet das 2. Kinderrechtefest statt!
Ein aufregender Tag, an dem die Kölner Kinder Kinderrechte feiern. Euch erwarten lustige Kindermitmachaktionen, bunte Infostände und ein kreatives Bühnenprogramm. Neben einer Hüpfburg und Kinderschminken gibt es ein spannendes Bühnenprogramm, bei dem euch Kindermusik, Unterhaltung und vieles mehr geboten wird.
Außerdem bekommt ihr die Möglichkeit, die neue Trendsportart Spikeball auszuprobieren. Gäste sind unter anderem der FC-Kidsclub, mittendrin e.V. und Krass e.V.
Bei einer Tombola könnt Ihr coole Preise wie zum Beispiel Gutscheine, diverse Spielwaren und weitere Überraschungen gewinnen.
Zudem wird es eine Kinderrechte-Rallye geben, bei der alle teilnehmenden Organisationen mitmachen werden. Den ersten Platz erwarten tolle Überraschungen!
Quelle: KinderRechteForum
Für euer leibliches Wohl ist gesorgt – genügend Essen und Getränke werden vor Ort sein.
Wir freuen uns, möglichst viele von euch zu begrüßen und mit euch einen tollen Tag zu verbringen!
Da dieses Jahr unser Gartenfest ausfällt wäre diese diese Veranstaltung genau das richtige wo wir uns alle treffen könnten.
Die Inschriften an unseren Gedenk-Steinen werden am diesen Tag fertig sein. Dabei wird der Steinmetz feierlich an einem dieser Steine die letzten Buchstaben einmeißeln und anschließend mit dem Verein FEKS öffentlich präsentiert.
Veranstaltungsort:
Heinz-Mohnen-Platz, 50937 Köln-Sülz (Ehemaliges Kinderheimgelände)
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Es gibt immer einen Weg zu uns allen - wir müssen es nur wollen
Mit lieben Grüßen euer Klaus
Internet: http://www.kinderheim-Koeln-suelz.de
Verantwortlich und Kontakt: https://kinderheim-koeln-suelz.de/?page_id=28
24.08.2019 2. Kinderrechtefest auf dem Heimgelände
Klaus Grube , Hellenthal, Dienstag, 23.07.2019, 11:09 (vor 1950 Tagen) @ Klaus Grube
Liebe Leute,
da dieses Jahr unser Gartenfest ausfällt wäre diese Veranstaltung genau das Richtige für uns, um sich zu treffen. Natürlich versuche ich auch zu kommen.
Für mich ist dieses Treffen auch wichtig da die Inschriften jetzt im Stein zu lesen sind. Wir alle sollten also Interesse zeigen und kommen.
Euer Klaus
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Es gibt immer einen Weg zu uns allen - wir müssen es nur wollen
Mit lieben Grüßen euer Klaus
Internet: http://www.kinderheim-Koeln-suelz.de
Verantwortlich und Kontakt: https://kinderheim-koeln-suelz.de/?page_id=28
24.08.2019: Kinderrechtefest auf dem ehemaligen Heimgelände
hütchen , köln, Mittwoch, 07.08.2019, 17:58 (vor 1935 Tagen) @ Klaus Grube
hier gibt es nun detaillierte informationen über das KinderRechteFest des KRF(kinderrechteforum).
ich hoffe es werden sich einige von uns dort treffen, da wir uns ansonsten in diesem jahr wohl nicht sehen werden (zumindest nicht in größerer anzahl).
ich bin da - und ich freue mich auf jedes bekannte gesicht!
und unbekannte gesichter lassen sich bitte nicht davon abhalten vorbei zu sehen, eventuell alte bekannte zu finden und mitzufeiern.
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Langzeitstudentin der Toleranz!
24.08.2019: Kinderrechtefest auf dem ehemaligen Heimgelände
hütchen , köln, Dienstag, 20.08.2019, 19:05 (vor 1922 Tagen) @ hütchen
peter hat mich gebeten, euch noch mal details/informationen zum "Kinderrechtefest" und die "Kinderrechte" aufzuzeigen:
Samstag, 24.08.2019, ab 12:00 Uhr, Heinz-Mohnen-Platz.
Kinderrechte-Rallye
Ziel des Vorhabens ist das Kennenlernen der Kinderrechte.
Beispiel-Ideen für die methodische Umsetzung der Kinderrechte-Rallye
Die einzelnen Stationen der Kinderrechte-Rallye sollen sowohl inhaltlich als auch partizipativ gestaltet werden.
1) Problematische Situationen: Bilder von Orten/Situationen, an/in denen es Verletzungen des Kinderrechts geben könnte. Die Kinder müssen beschreiben was sie sehen und überlegen, was man tun könnte, um die Situation zu verbessern.
2) Freie Überlegungen: Den Kindern wird eine kurze Situation anschaulich beschrieben und sie müssen überlegen, welche möglichen Herausforderungen für betroffene Personen und die Personen um sie herum entstehen könnten.
3) Buzzer-Quiz: die Kinder werden in zwei Gruppen eingeteilt, jede Gruppe bekommt einen Buzzer/Klingel/Hupe. Diejenige Gruppe, die zuerst klingelt, darf antworten. Wenn sie richtig liegt, bekommt sie einen Punkt.
4) Schnitzeljagd: Den Kindern wird eine schwierige Frage gestellt. Die Antwort wird auf verschiedene Zettel geschrieben und müssen erst gesucht und dann zusammengefügt werden.
5) Wusel-Quiz: Die Kinder stellen sich in die Mitte. Links von ihnen wird ein “Ja” (o.ä.) auf den Boden geklebt, rechts ein “Nein”. Verschiedene Situationen werden in einem Satz vorgestellt (z.B. “Deine Geschwister/Eltern lesen ungefragt deine Post”). Dann wird gefragt: “Ist das erlaubt? Ja oder Nein?” und die Kinder müssen sich in eine Ecke zuordnen. Danach wird gefragt ob den Kindern etwas ähnliches schon einmal passiert ist.
6) Lüge oder Wahrheit: Verschiedene Aussagen zum Recht/Thema werden vorbereitet. Alle Kinder, die sie für korrekt halten, gehen in die eine Ecke, die Kinder, die sie für falsch halten in die andere.
7) Schauspiel-Aufgabe: Es wird eine Problemsituation beschrieben. Die Kinder müssen überlegen, welche Rollen es in dieser Situation gibt und welche Motive diese haben. Daraufhin sollen sie sich einen kleinen Dialog überlegen und ihn vorspielen. Alternativ können auch vorgefertigte Dialoge vorgespielt werden.
Rechte der Kinder
Gleiche Rechte für alle Kinder
Lena hat einen Traum: Sie will zur Feuerwehr. Genauso wie viele Jungen aus ihrem Dorf möchte sie bei der Jugendgruppe der Freiwilligen Feuerwehr mitmachen, eine Uniform tragen, bei Übungen mal die Löschspritze halten. Doch der Feuerwehrhauptmann sagt: „Nein, das kannst du nicht. Du bist ein Mädchen.“ Lena ist wütend, aber sie gibt nicht auf. Sie beschwert sich beim Kreisbrandmeister. Und hat Erfolg: Ab sofort darf sie in der Feuerwehr-Jugendgruppe mitmachen.
Natürlich hat Lena genau die gleichen Rechte wie die Jungen aus ihrem Dorf. Denn: Alle Kinder sind gleichberechtigt. Egal, ob sie Jungen oder Mädchen sind. Egal, aus welchem Land sie stammen, welche Hautfarbe oder Religion sie haben, welche Sprache sie sprechen. Egal, ob sie behindert sind oder nicht, egal, was ihre Eltern tun. Alle Kinder sind gleichberechtigt, und keines darf aus irgendwelchen Gründen „diskriminiert“, also benachteiligt werden. Das steht in Artikel 2 der Kinderrechtskonvention. Und die gilt für alle Kinder der Länder, die der Konvention zugestimmt haben. Wenn euch also jemand benachteiligt, so wie der Feuerwehrhauptmann Lena, ist das „Diskriminierung“ und verboten. Dann könnt ihr euch beschweren und euer Recht einfordern.
Besonderer Schutz für Kinder mit Behinderungen
Es gibt Kinder, die brauchen besonderen Schutz, weil sie zum Beispiel nicht so gut denken und sprechen können wie andere Kinder. Andere können nicht so gut laufen, sehen oder hören. Diese Kinder haben eine oder mehrere Behinderungen; sie sind zum Beispiel von Geburt an gehörlos oder blind. Oder sie hatten einen schweren Verkehrsunfall, sind seitdem gelähmt und können sich nur mit dem Rollstuhl fortbewegen. Doch egal ob sie eine geistige, körperliche und seelische Behinderung haben – diese Kinder haben die gleichen Rechte wie alle anderen Kinder. Aber sie können oft nicht alleine darauf achten, dass sie diese Rechte auch bekommen. Oder sie können sich nicht so beschweren wie Lena, wenn andere Menschen ihre Rechte verletzen. Kinder mit Behinderungen brauchen einen besonderen Schutz und besondere Förderung, damit sie genauso leben können wie andere Kinder. Alle Staaten, die die Kinderrechtskonvention unterzeichnet haben, haben sich dazu verpflichtet. Das steht in Artikel 23.
In Deutschland werden deshalb zum Beispiel in vielen Kindergärten und Schulen Kinder mit Behinderungen von extra dafür ausgebildeten Erziehern und Erzieherinnen, Lehrerinnen und Lehrer oder anderen Personen betreut. So können sie gemeinsam mit Kindern ohne Behinderungen am Schulunterricht und an anderen Angeboten teilnehmen. Ein Teil der Kinder fühlt sich aber besser in besonderen Kindertageseinrichtungen oder Schulen, in denen sie persönlich noch mehr gefördert werden können, aufgehoben.
Recht auf Fürsorge
„Ein Kind … hat das Recht … seine Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden.“ So steht es in Artikel 7 der Kinderrechtskonvention. Das bedeutet: Normalerweise sorgen die Eltern für ihr Kind, und zwar gemeinsam, also Mutter und Vater. Der Staat mischt sich nicht in die Erziehung ein. Vielmehr achtet der Staat das Recht und die Pflicht der Eltern, das Kind zu erziehen – das besagt Artikel 5 der Kinderrechtskonvention. Denn der Staat geht davon aus, dass die meisten Eltern wissen, was für ihre Kinder am besten ist. Eltern und Kind können zum Beispiel alleine entscheiden, ob ein Kind in den Kindergarten gehen soll. Der Staat hat aber die Pflicht, die Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder zu unterstützen. So will es Artikel 18. Er soll zum Beispiel genügend Kindergartenplätze schaffen, damit die Eltern arbeiten gehen können und ihre Kinder gut betreut werden.
Marcel ist vier Jahre alt und wohnt bei seiner Mutter, seinen Vater hat er noch nie gesehen. Doch seine Mutter ist sehr krank. Fast immer ist sie sehr traurig, hat keine Kraft irgendetwas zu machen. Sie nimmt viele Tabletten, aber es wird nicht besser. An vielen Tagen schafft sie es nicht, Marcel fertig zu machen und in den Kindergarten zu bringen, mit ihm zu spielen oder etwas zu essen zu kochen. Dann sitzt Marcel den ganzen Tag vor dem Fernseher und muss sich alleine beschäftigen. Einmal kam eine Tante zu Besuch und hat gemerkt, dass Marcel den ganzen Tag noch nichts zu essen bekommen hat. Da hat sie das Jugendamt angerufen und um Hilfe gebeten. Jetzt wohnt Marcel erstmal bei einer Pflegefamilie, bis es seiner Mutter wieder besser geht.
Manchmal ist es nicht möglich, dass ein Kind von seinen eigenen Eltern erzogen wird. Vielleicht lebt das Kind nur bei Mutter oder Vater, oder es kennt keines seiner Elternteile. Manchmal kümmern sich Eltern auch nicht genug um ihre Kinder. Dann darf sich der Staat einmischen und dafür sorgen, dass sich anstelle der Eltern eine geeignete Person um die Kinder kümmert und dafür sorgt, dass es ihnen gut geht.
Recht auf Privatsphäre
Anna findet es echt bescheuert: Sie hat ihren älteren Bruder schon ein paar Mal ertappt, wie er in ihren Sachen spioniert: Er hat Briefe, die an sie gerichtet waren, einfach geöffnet. Er hat sich auch schon ihr Handy geschnappt und Nachrichten, die sie an ihre Freundinnen geschickt hat, einfach gelesen. Annas Bruder meinte, er müsse auf sie aufpassen und dürfe deshalb ihre Post und ihr Handy kontrollieren.
Wer einen Brief mit der Post, eine Email oder eine Handynachricht an eine bestimmte Person verschickt, will sicher sein: Nur diese Person soll den Brief öffnen oder die Nachricht lesen. Und wer einen Brief oder eine Nachricht von einer Freundin bekommt, will sicher sein: Das ist nur für mich bestimmt. Deshalb ist es nicht OK, wenn Annas Bruder in ihren Sachen herumschnüffelt. Und laut der Kinderrechtskonvention dürfen auch andere, also zum Beispiel die Eltern oder auch der Staat, nicht einfach so heimlich Annas Briefe oder Tagebucheinträge, Emails, SMS oder Handynachrichten lesen. Denn: Kinder sollen ihre persönlichen Gedanken und auch Geheimnisse aufschreiben und austauschen können. Niemand anders hat das Recht, ihre Post und Aufzeichnungen zu lesen. Das steht in Artikel 16. In der Kinderrechtskonvention steht außerdem, dass Kinder nicht nur beim Briefeschreiben oder Nachrichten lesen vor anderen geschützt werden: Geschützt werden sie auch, wenn sie mal ganz alleine bleiben wollen, zum Beispiel in ihrem Zimmer. Kinder sollen nicht immer gestört werden.
Es gibt aber auch Situationen, in denen Eltern ihre Kinder kontrollieren dürfen. Es könnte zum Beispiel sein, dass Anna gerne Schlägereien anzettelt. Wenn sie in ihrem geschlossenen Zimmer mit ihrer Freundin bespricht, wer als Nächstes verkloppt werden soll und die Eltern haben einen Verdacht, dann dürfen die Eltern ins Zimmer kommen und ihre Tochter kontrollieren. Denn in der Kinderrechtskonvention steht auch, dass es die Aufgabe der Eltern ist, ihre Kinder zu erziehen – das steht in den Artikeln 5 und 18. Und dazu können die Eltern ihre Kinder auch kontrollieren und ihnen einiges verbieten.
Recht auf Spiel, Freizeit und Ruhe
Jonas, Paul und Nikolas ärgern sich: Sie treffen sich täglich mit vielen Freunden auf dem Bolzplatz um zu kicken. Doch die Stadtverwaltung will den Platz verkaufen, weil die Stadt dringend Geld braucht. Doch für Jonas, Paul und Nikolas bedeutet das, dass sie weniger Spaß haben und nicht mehr regelmäßig in der Freizeit kicken können. Denn der nächste Bolzplatz ist für sie zu weit weg.
Gerade für diese Fußball-Jungs passt die Kinderrechtskonvention: Dort steht, dass Kinder ein Recht auf Spiel und Erholung haben. Wenn der Bolzplatz verkauft wird, haben es die Jungen viel schwerer, ihr Recht zu bekommen. Dieses Recht auf Spiel und Erholung ist ein spezielles Recht der Kinder. Für Erwachsene wurde ein solches Recht bisher noch nie in eine wichtige Vereinbarung aufgenommen! Im Artikel 31 steht auch noch, dass Kinder ein Recht auf Ruhe und Freizeit haben. Allerdings ist das Recht auf Spiel nicht so stark, dass eine Stadt den Bolzplatz nicht mehr verkaufen dürfte. Dieses Recht sagt nur, dass genug getan werden soll, damit die Kinder spielen können. Die Kinder können also nicht verlangen, dass die Stadtverwaltung etwas ganz Bestimmtes unternimmt – also zum Beispiel diesen einen Bolzplatz für sie behält, zumindest nicht, solange es noch andere Freizeitmöglichkeiten gibt. Artikel 31 hat trotzdem einen Vorteil für die Kinder: Wenn sie mit dem Bürgermeister sprechen oder ihm Briefe schreiben, dann können sie sagen: „Herr Bürgermeister, haben Sie einen anderen guten Bolzplatz für uns? Einen, wo wir ohne Probleme hinkönnen? Bitte beachten Sie die Kinderrechtskonvention, denn da ist festgelegt: Kinder müssen genug Chancen haben zu spielen!“
Recht auf Bildung
Die zehnjährige Sita, ein Mädchen aus Asien, muss jeden Tag viele Stunden lang in einer Nähfabrik arbeiten. Sie muss Geld verdienen. Nur so kann ihre Familie überleben. Zur Schule gehen kann sie deshalb nicht. Emma, ein achtjähriges Mädchen aus Deutschland, will nicht zur Schule gehen. Sie versteht sich nicht mit ihren Klassenkameraden und hat auch keinen Spaß am Unterricht.
Sita kann nicht, Emma will nicht zur Schule gehen. Aber beide sollen zur Schule gehen. Das verlangt die Kinderrechtskonvention. In Artikel 28 steht: Es muss für alle Kinder kostenlos sein und eine Pflicht werden, zumindest in die Grundschule zu gehen. Denn nur wer in die Schule geht, kann lesen, rechnen und viele andere wichtige Dinge lernen. Nur so haben Kinder gute Voraussetzungen, später einen Beruf zu lernen. Dann ist die Chance größer, genug Geld für sich und die Familie zu verdienen. Bangladesch muss also dafür sorgen, dass Sita zur Grundschule geht, und Deutschland muss dafür sorgen, dass Emma zur Schule geht. Der Staat Bangladesch, in dem Sita lebt, hat Artikel 28 der Kinderrechtskonvention noch nicht erfüllt. Die Kinderrechtskonvention nutzt den Kindern der Welt also nur dann etwas, wenn die einzelnen Staaten bei sich dafür sorgen, dass die Rechte der Kinder eingehalten werden.
Weil die Schulausbildung von Kindern und Jugendlichen die Staaten viel Geld kostet, waren sie schon sehr vorsichtig, als sie Artikel 28 der Kinderrechtskonvention formulierten. Deshalb haben sie nur festgelegt, dass Kinder die Grundschule besuchen sollen. Über eine Schulpflicht nach der Grundschule steht nichts in der Konvention, das können die einzelnen Staaten selbst entscheiden. Wenn Emma aus Deutschland die Grundschule verlässt, geht die Schulpflicht für sie weiter: Wie alle Kinder in Deutschland muss sie in der Regel mindestens neun Jahre lang zur Schule gehen. Das steht in den deutschen Gesetzen.
Recht auf freie Meinungsäußerung, Beteiligung und Information
In der Kinderrechtskonvention betonen gleich mehrere Artikel, dass die Meinungen von Kindern wichtig sind – zum Beispiel Artikel 13 zur „Meinungs- und Informationsfreiheit“. Kinder sollen ihre Meinung sagen dürfen. Kinder sollen angehört werden, bevor Stadtparlamente, Ämter und Gerichte Entscheidungen treffen, die mit Kindern zu tun haben.
Das betrifft zum Beispiel die Fußballjungs Jonas, Paul und Nikolas. Sie wollen es nicht einfach so hinnehmen, dass die Stadt ihren Bolzplatz verkaufen will. Sie wollen etwas dagegen unternehmen. Deshalb malen sie Protestplakate und wenden sich an die örtliche Zeitung. Der Redakteur der Zeitung gibt ihnen den Tipp, sich doch an den Kinderbeauftragten der Stadt zu wenden. Die Jungs hoffen nun, dass sie doch noch eine Chance haben, ihren Bolzplatz zu behalten.
In der Kinderrechtskonvention steht in Artikel 17, dass die Massenmedien – also Fernsehen, Radio, Zeitungen, Internet und Buchverlage – davon überzeugt werden müssen, extra für Kinder Sendungen, Artikel, Internetseiten oder Bücher herzustellen. Denn es ist wichtig, dass sich Kinder informieren können. Nur dann können sie sich auch eine eigene Meinung bilden.
Recht auf Schutz vor Ausbeutung und Gewalt
Elf Artikel der Kinderrechtskonvention beschäftigen sich damit, wie Kinder vor Gewalt und Ausbeutung geschützt werden können, also zum Beispiel vor Kinderhandel, sexuellem Missbrauch, Folter, Krieg und Kinderarbeit.
Luca hat ein teures Hobby: Er brettert super gerne mit dem Gokart über die Kartbahn und ist Mitglied in einem Kartsportverein. Immer wieder braucht er neue Teile für seine Ausrüstung und die kosten richtig viel Geld! Deshalb hat Luca einen Job angenommen. Zweimal in der Woche trägt er Zeitungen aus. Mit dem Geld, das er damit verdient, beteiligt er sich an den Kosten für sein Hobby.
Luca ist 13 Jahre alt. Nach deutschem Recht darf er mit Zustimmung seiner Eltern arbeiten – allerdings nur zwei Stunden am Tag und auch nur dann, wenn die Schule nicht darunter leidet. Das „Jugendarbeitsschutzgesetz“ regelt genau, ab welchem Alter Kinder in Deutschland wie viele Stunden täglich arbeiten dürfen. Denn ihre Gesundheit und Sicherheit soll geschützt werden. Dieses Gesetz regelt auch, welche Arbeiten Kinder erledigen dürfen. Und die Arbeitsschutzbehörde kontrolliert, dass dieses Gesetz auch wirklich befolgt wird. Andere Länder haben solche Gesetze nicht oder nehmen es mit der Überprüfung von Kinderarbeit nicht so genau. So kommt es immer noch vor, dass Kinder den ganzen Tag schwer arbeiten müssen. Insgesamt müssen sich – so wird geschätzt – weltweit mehr als 150 Millionen Kinder im Alter zwischen fünf und 14 Jahren das Geld zum Leben alleine verdienen oder sie müssen Geld für ihre Familie dazu verdienen.
Die zehnjährige Sita aus Asien arbeitet um zu überleben. Ihre Eltern sind so arm, dass sie Sita und ihre Geschwister nicht ernähren konnten. Eines Tages kam ein Mann aus einer großen Stadt. Er versprach, für Sita zu sorgen. Sitas Eltern sahen keine andere Möglichkeit, sie haben ihre Tochter an den Mann verkauft. Mit dem Geld konnte die Familie eine Weile überleben. Sita lebt nun in einer fremden Stadt. Von morgens bis abends arbeitet sie in einer Fabrik und näht Kleidung, gemeinsam mit vielen anderen Kindern und Jugendlichen. Dort, wo sie arbeitet, isst und schläft sie auch. Lohn erhält Sita keinen.
Die Kinderrechtskonvention will Kinder wie Sita schützen. Denn Sita wird ausgebeutet. Die Arbeit, die sie verrichtet, schadet ihrer Gesundheit und ihrer Entwicklung. Sita sollte eigentlich zur Schule gehen und lernen, damit sie später einen Beruf ausüben und ein besseres Leben führen kann als ihre Eltern. In ihrer Freizeit sollte Sita mit anderen Kindern spielen und sich erholen können. Dazu hat sie das Recht nach Artikel 31 der Kinderrechtskonvention.
Kinderarbeit muss aber noch aus einem anderen Grund verboten werden. Die Fabrikbesitzer und Unternehmer sollen in ihren Betrieben die Eltern anstellen. Nur so können die Eltern genug Geld verdienen, um ihre Kinder zu ernähren und sie zur Schule zu schicken. Kinder verdienen nicht so viel wie Erwachsene. Das heißt, für die Fabrikbesitzer ist es billiger, Kinder zur Arbeit zu zwingen als die Erwachsenen zu beschäftigen
Recht auf Gesundheit
Um gesund zu sein und zu bleiben, braucht der Mensch gesunde Luft, sauberes Wasser und nahrhaftes Essen. Und wenn man krank wird, benötigt man einen Arzt, der schnell helfen kann.
Das alles ist nicht überall auf der Welt selbstverständlich. Deshalb gibt es dieses Recht für Kinder. Sie haben ein Recht darauf, dass alles möglich gemacht wird, damit sie gesund leben können.
Sauberes Trinkwasser ist eines der wichtigsten Güter. Doch das ist in vielen Ländern ein Problem. Wenn das Wasser zum Trinken und Kochen nicht sauber aus der Wasserleitung kommt, drohen Krankheiten. Die Tümpel oder Wasserstellen, die viele Menschen nutzen, sind oft verschmutzt. Sie werden auch von Tieren benutzt oder als Badewanne und Toilette. Menschen, die hungern oder schmutziges Wasser trinken müssen, sind schwach und für Krankheiten anfällig. Das gilt besonders für Kinder. Viele Kinder sterben auch an Krankheiten, die eigentlich gut zu behandeln wären: zum Beispiel an Durchfall, Masern oder an einer Lungenentzündung. Das liegt daran, dass es keine Ärzte und Medikamente gibt und sich die Krankheiten bei einem geschwächten Körper schnell ausbreiten können.
Das größte Gesundheitsrisiko für Kinder in Deutschland ist der Überfluss: Jedes fünfte Kind in Deutschland ist zu dick! Sie essen ungesund und viel - laufen, springen und toben aber kaum. Auch diesen Kindern droht ein großes Risiko, krank zu werden – nicht sofort, aber später, wenn sie erwachsen sind. Sitzen und übermäßiges Essen machen dick. Wer sich durch sein Verhalten deutlich zu viel Speck anfuttert, keucht bald bei jeder Anstrengung. Sport und Bewegung machen dann überhaupt keinen Spaß mehr. Also bleibt man sitzen – und isst. Das ist ein Kreislauf, den man durchbrechen muss. Weil das schwer ist, kann man das mit anderen Kindern in der Gruppe trainieren
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Langzeitstudentin der Toleranz!