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bilder aus vergangenen zeiten - Aufruf (Allgemein)

Klaus Grube ⌂ @, Hellenthal, Dienstag, 13.11.2012, 07:44 (vor 4393 Tagen) @ pethens

Lieber Peter,
ich hatte bereits das Thema schon entschärft, gerade weil wir beide schon darüber im Forum diskutiert hatten und ich als erledigt verstehe. Etwas unverständlich ist dann dein Eintrag das du ein besseres Bild vom Elefanten hast, wenn deinerseits eh schon feststeht das du das Bild nicht veröffentlichen wirst.

Ohne wenn und aber respektiere ich deine Entscheidung, allerdings zum aktuellen Thema bleibt ein kleiner Nachgeschmack wenn es sich wie hier um Gegenstände aus dem Kinderheim handelt.

Ein Bild vom Elefanten ins Forum zu bringen dürfte kein Problem sein selbst wenn Kinder auf dem Bild zu sehen wären. Entscheident ist hier, dass der Elefant als Motiv vordergründig abgelichtet ist. Das verletzt nicht die Persönlichkeitsrechte wenn Kinder hintergründig zu sehen wären und namentlich eh nicht genannt werden.

Sofern du dann noch deine Quellenangabe als Bildrechte ins Forum setzt darf eh keiner dieses Bild verwenden. Natürlich respektiere ich die Entscheidung wenn Ehemalige nicht in Verbindung mit diesem Heim mehr gebracht werden möchte und besonders wenn es sich um Fotos handelt wo Personen abgelichtet sind.

Mir scheint aber hier eher Aufklärungsbedarf in allgemeiner Form wichtig zu sein. Das betrifft allerdings jetzt nicht dich sondern eher Ehemaligen die nicht auf Fotos im Netz wiedererkannt werden möchten.

Es ist ein Unterschied ob ich ein zeitaktuelles Foto einer Person ungefragt ins Netz veröffentliche oder ein Foto wo Kind/er darauf abgelichtet sind die schon sehr viele Jahre zurückliegen. Allerdings bleibt das Thema vakant, da es noch viele gute Gründe gibt es denoch zu unterlassen (Berechtigter Einspruch der betreffenden Person). Entscheidend ist hier aber, ob es sich bei einem Foto nur um die Person handelt oder hauptsächlich was anderes als Motiv abgelichtet ist.

Es hat mal ein Gericht zu Persöhnlichkeitsrechten eine Klage abgewiesen wo im Netz ein Bild mit einen öffentlichen Gebäude vordergründig abgelichtet- und hintergründig Publikumsverkehr zu sehen war.

Zu Recht wie ich finde. Denn dann müssten alle Bilder die Gebäude darstellen und hintergründig Publikumsverker zeigten aus dem Netz gelöscht werden.

Das mal aufklärend für uns alle.

Zu deinem Buch lieber Peter gab es ja schon oft bei prominenten Persöhnlichkeiten ähnlich liegende Fälle. Mir ist nicht bekannt das man ein Buch zum veröffentlichen gänzlich ganz verbieten kann. Der Streit geht doch meistens um tatsächliche Namensnennungen. Ich brauche mit Sicherheit nicht zu erwähnen das ein Alisname schon Wunder bewirken kann. Ich hoffe denoch das du dein Werk einmal ohne Streit beenden kannst.

lg Klaus

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Mit lieben Grüßen euer Klaus
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