Handbuch der Heimerziehung (Mein Heimerlebnis)
Erich schrieb: Damit wurde offiziell mit Einwilligung des Staates die Heimerzieher dazu aufgefordert, körperliche Züchtigung, Freiheitsberaubung und Briefzensur zu begehen, gegen die Religionsfreiheit zu verstossen. Alles grobe Verstöße gegen das Grundgesetz.
Hallo Erich
Deine Behauptung zu diesem Buch sind falsch. Hier wird hinterfragt:
Nicht nur die Unterlassung, wie beispielsweise Verletzung der Aufsichtspflicht oder der gesundheitlichen Sorge, könnten Rechtsfolgen für den Heimerzieher nach sich ziehen, sondern auch positive Handlungen, wie z. B. körperliche Züchtigung, Freiheitsberaubung, Briefzensur, Einwilligung zur Operation, bestimmte religiöse Beeinflussung müssen auf ihre rechtliche Bedeutsamkeit für den Heimwerzieher untersucht werden." (Aus " Handbuch der Heimerziehung" Seite 1154, Die rechtliche Stellung des Heimerziehers - IV - Die zivil- und Strafrechtliche Haftung des Heimerziehers - von Maria Reinartz - verfasst 1958)
Aus dem Zitat geht ganz klar hervor das schon damals erkannt wurde das es keine rechtliche Konsequenzen für Heimerzieher gab.
Dieses Buch wurde also nicht wie in deiner Andeutung gelesen - sondern scheinbar eher gemieden es zu lesen!
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Es gibt immer einen Weg zu uns allen - wir müssen es nur wollen
Mit lieben Grüßen euer Klaus
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- Handbuch der Heimerziehung -
escheuch,
20.06.2009, 11:26
- Handbuch der Heimerziehung - Klaus Grube, 21.06.2009, 18:45
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Koch,
22.06.2009, 11:47
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escheuch,
22.06.2009, 11:57
- Handbuch der Heimerziehung - imi, 22.06.2009, 15:07
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escheuch,
22.06.2009, 11:57