Handbuch der Heimerziehung (Mein Heimerlebnis)
Dieses Handbuch wurde 1958 von Maria Reinartz verfasst.
Unter der Mitwirkung von Sachverständigen aller Gebiete und Richtungen der Heimerziehung in Gemeinschaft mit Hans Scherpner herausgegeben von Friedrich Trost.
Auf Seite 1154 steht folgendes.
Nicht nur die Unterlassung, wie beispielsweise Verletzung der Aufsichtspflicht oder der gesundheitlichen Sorge, könnten Rechtsfolgen für den Heimerzieher nach sich ziehen, sondern auch positive Handlungen, wie z. B. körperliche Züchtigung, Freiheitsberaubung, Briefzensur, Einwilligung zur Operation, bestimmte religiöse Beeinflussung müssen auf ihre rechtliche Bedeutsamkeit für den Heimwerzieher untersucht werden."
Damit wurde offiziell mit Einwilligung des Staates die Heimerzieher dazu aufgefordert, körperliche Züchtigung, Freiheitsberaubung und Briefzensur zu begehen, gegen die Religionsfreiheit zu verstossen. Alles grobe Verstöße gegen das Grundgesetz.
Und wir ehemaligen Opfer der brutalen Heimerziehung mussten bis 2008 (40 Jahre später) warten bis der Staat offiziell zugab das in den Fünfziger und bis Anfang der Siebziger Jahre mehrere hunderttausend Kinder aufs brutalste gefoltert, gequält und misshandelt worden.