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Züchtigungsrecht (Suche ehemalige Heimkinder aus Sülz)

Ruth ⌂ @, Köln, Dienstag, 18.05.2010, 18:43 (vor 5304 Tagen)
bearbeitet von Ruth, Dienstag, 18.05.2010, 19:39

Das finde ich hoch interessant, das es im deutschen Kaiserreich 1896 schon dafür Gesetze gab. Nur wem hats geholfen?

Ich habe bei Google Prügelstrafe eingegeben und bin so an diesen Text gekommen.

Delegation des elterlichen Züchtigungsrechts auf Dritte

Quelle von Wikipedia

Im kaiserlichen Deutschen Reich bestand seit 1896 ein gesetzlich
verankertes Züchtigungsrecht des Vaters über seine Kinder. § 1631 Abs. 2
des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) der damaligen Fassung lautete:

Kraft Erziehungsrechts darf der Vater "angemessene Zuchtmittel" gegen
das Kind anwenden.

Das väterliche Züchtigungsrecht bestand in der Bundesrepublik
Deutschland bis zum 1. Juli 1958, als das Gleichberechtigungsgesetz in
Kraft trat, da das allein väterliche Züchtigungsrecht einen Verstoß
gegen den speziellen Gleichberechtigungsgrundsatz von Mann und Frau in
Art. 3 Absatz 2 Grundgesetz (GG) darstellte.

Seit 1958 bestand das elterliche Züchtigungsrecht als im damaligen §
1626 BGB verankertes Gewohnheitsrecht weiter und schloss damit beide
Elternteile (bzw. allgemeiner die Erziehungsberechtigten des Kindes)
ein. Dieser gewohnheitsrechtliche Grundsatz stellte damit im Sinne des
Strafrechts einen gesetzlichen Rechtfertigungsgrund für eine
tatbestandsmäßige Körperverletzung dar. Damit der Rechtfertigungsgrund
griff, musste

1. ein konkretes Fehlverhalten vorliegen,
2. die Züchtigung musste zur Erreichung des Erziehungszieles
erforderlich und angemessen sein und
3. musste schließlich der Täter mit Erziehungswillen handeln.

Das Züchtigungsrecht war nicht übertragbar, übertragbar war jedoch die
Ausübung des Züchtigungsrechts.

Quelle von Wikipedia

Von mir

Und diese Übertragung des Züchtigungsrechts musste ausdrücklich von
Eltern schriftlich genehmigt werde.

Das heisst im Klartext. Die Heimerzieher dürften nur dann das
Züchtigungsrecht anwenden, wenn es von den Eltern schriftlich genehmigt
wurde.

Und auch nur die Züchtigungsstrafen, Wie Ohrfeigen, mit dem Rohrstock
auf den hintern (nackter hintern war generell verboten). Mit dem Linial
auf der Hand. Aber alles andere war auch schon damlas per Gesetzt verboten.

Von mir


Ist das OK so?

Admin: Liebe Ruth es fehlt ein Quellenhinweis (Link zur Seite/Verfasser) sofern der Text oder Teile eines Textes nicht von dir sind und von anderen Internetseiten hier rein kopiert wurden (Siehe Forumsregeln). Ausserdem habe ich deinen Eintrag als eigenständigen Tread gesetzt um so einen besseren Überblick im Forum zu ermöglichen. Bitte beachtet alle die Forumsregln! Danke

Regeln sind wir ja gewöhnt. Die haben wir ja zur genüge in Sülz eingetrichtert bekommmen.

--
Liebe Grüße Ruth

Züchtigungsrecht

Prinz @, Köln, Mittwoch, 19.05.2010, 12:37 (vor 5303 Tagen) @ Ruth

danke,
..es fehlt jetzt nur noch das ihr schreibt, das die armen nonnen
es ja nicht besser wussten wie sie mit uns umgehen sollten ,
und das alles ganz legal war was damals so ablief..
es geht nicht um die ohrfeigen , rohrstockschlaege u.Ä. ,
wovon wir heute noch magenschmerzen haben sind die vielen
anderen misshandlungen...
und den satz "denn sie wissen ja nicht was sie tun" habe ich schon zu oft gehoert..
-ich glaube ,ein "orginal" tages(nacht)-ablauf aus unserem leben
hat noch keiner so richtig reflectiert..
..viel spass mit lila-laune-baer

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Züchtigungsrecht

Ruth ⌂ @, Köln, Mittwoch, 19.05.2010, 14:28 (vor 5303 Tagen) @ Prinz

Hallo Prinz, ich glaube da hast du etwas total verkehrt verstanden. Ich wollte damit ausdrücken ,dass es schon im Kaiserreich Gesetze zum Schutz von Kindern gab. Aber hinter verschlossenen Türen hat sich niemand daran gehalten.
Das was mit einem Teil von uns Heimkindern gamacht wurde, war reine Misshandlung, vom Gesetz her verboten. Aber es hat niemanden interessiert.
Viele haben heute noch mit den Folgen zu kämpfen. Aber als Kind hast du keine Chance und außerdem, glaubte ich zum Beispiel ganz oft ,es wäre meine Schuld und wenn ich bestraft wurde, hatte ich es wohl verdient.:-(

--
Liebe Grüße Ruth

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Züchtigungsrecht

Inge @, Köln, Mittwoch, 19.05.2010, 15:50 (vor 5303 Tagen) @ Prinz

Hallo Prinz,
na dann leg mal los,mit Deinem ,, original``
Morgen,Mittag, Abend und Nachtbericht!!!
Sicher können wir noch was von Dir lernen!!! :-D
Inge

--
yes we can...

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Züchtigungsrecht

Werner @, Donnerstag, 20.05.2010, 13:16 (vor 5302 Tagen) @ Inge

Hi
Ich habe in den letzten zwei Tagen mit bekommen
das ein Junge von 10 Jahren eine safftige
Ohrfeige von seinem Stiefvater bekommen hat.

Ein 16 jaehriger bekam von seinem Vater eine
geknallt das er blutete und einen Zahn verlor.

Wenn ich das so sehe denke ich da hat sich
von damals bis heute nicht viel verarndert.

Lg.werner

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Züchtigungsrecht

Ruth ⌂ @, Köln, Donnerstag, 20.05.2010, 15:53 (vor 5302 Tagen) @ Werner

Nichts hat sich geändert. Ich möchte nicht wissen wieviele Kinder in Familien gequält werden, wo keiner die Nase dran bekommt.
Auch in Heimen wird es das noch geben. Was hat ein Kleinkind für eine Chance, oder Behinderte? Das soll nicht heißen ,das es die Norm ist. Aber Sadisten die ihre Macht an Schwächeren auslassen, wird es immer geben. Leider.
Das ist zwar jetzt nicht zu belegen, aber meine Meinung.

--
Liebe Grüße Ruth

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