Zwischenbericht Runder Tisch (Allgemein)
Klaus Grube , Hellenthal, Freitag, 22.01.2010, 13:19 (vor 5417 Tagen)
Nun liegt der Zwischenbericht vom Runden Tisch uns vor. Aufgefallen ist mir dabei die untenstehende Formulierung im Bericht auf Seite 5.
Die Formulierung „50er und 60er Jahre“ bezeichnet eine Epoche und wurde so auch im Auftrag des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages an den Runden Tisch aufgenommen. Stellenweise – etwa in der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusse – wird von den Jahren 1949 bis 1975 gesprochen. Die Epoche der „50er und 60er Jahre“ ist begrifflich jedoch nicht auf die Zeit bis 1969 begrenzt. Vielmehr reicht sie bis in die 70er Jahre hinein.
Lest und beurteilt selber wie Ihr den Zwischenbericht seht. Interresant ist dieser Bericht allemal. Die Frage ob sich was nach dem Runden Tisch für uns ändern wird, bleibt aber noch offen.
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Mit lieben Grüßen euer Klaus
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Zwischenbericht Runder Tisch
Peter Henselder, Freitag, 22.01.2010, 23:24 (vor 5417 Tagen) @ Klaus Grube
Zum Thema Zwischenbericht senden wir Morgen um 15 Uhr einen Zusammenschnitt aus der 2,5 Std Pressekonferenz. Man kann die Pressekonferenz des Runden Tisch auf:
Internet Live-Stream http://www.alex-berlin.de/tv
und www.top-medien-berlin.de sehen.
Gleichzeitig ist die Sendung bei ALEX über Kabel in Berlin und Brandenburg zu sehen.
Alle Sendungen sind bei uns unter:
http://www.top-medien-berlin.de/content/blogcategory/46/56/
gespeichert.
LG Peter Henselder
Pressebericht Runder Tisch-Zwischenbericht
Peter Henselder, Samstag, 23.01.2010, 11:57 (vor 5416 Tagen) @ Peter Henselder
Hier unser Pressetext zu der Pressekonferenz "Runder Tisch Heimerziehung - Zwischenbericht" http://www.top-medien-berlin.de/content/view/568/1/
Die Fernsehsendung dazu wird im laufe des Tages auf die Webseite www.top-medien-berlin.de abrufbar sein.
Zwischenbericht Runder Tisch
Geschrieben von Administrator
Samstag, 23. Januar 2010
Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren
Am 22. Januar 2010 legte, der am 17. Februar 2009 konstituierte, unter dem Vorsitz von Dr. Antje Vollmer (Bündnis 90/Die Grüne), nicht öffentliche Runde Tisch "Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren", seinen Zwischenbericht der Öffentlichkeit vor. Es ist ein offizielles Dokument, 46 Seiten lang. Gelegentlich auch mit Behördendeutsch und Bandwurmsätzen. Aber trotz solcher Sachlichkeit macht der Zwischenbericht, den der "Runde Tisch Heimerziehung" nun vorlegt, deutlich, dass eine Vielzahl von Heimkinder in der frühen Bundesrepublik regelrechtes Grauen erfahren haben.
Der Bericht spricht wörtlich vom "System Heimerziehung" mit Leid, Unrecht und großen Mängeln. Dieses Wort, meinte Antje Vollmer, mache Schluss mit der Haltung, es habe nur einzelne Fälle gegeben. Frau Vollmer betone aber, dass es unter den bis zu 800.000 Heimkindern dieser Jahre heute eben auch positiv besetzte Erinnerungen gebe.
„Uns gibt zu denken - obwohl wir jederzeit erreichbar sind, haben sich insgesamt 450 gemeldet“, so Antje Vollmer. Die genaue Zahl der Betroffenen müsse man noch klären. **1
Prügel, Psychodruck, Essens- und Schlafentzug, Trennung von der Mutter im Alter von drei Tagen, auch sexueller Missbrauch - all das gehört zur Schilderung Betroffener, aus denen der Bericht einleitend zitiert. Abschließend spricht das Gremium dann von häufig vorkommenden Misshandlungen, von "mancherorts katastrophalen" und schockierenden Verhältnissen in sogenannten Endstationen.
Der Runde Tisch weist jedoch massiv die Verwendung des Begriffs "Zwangsarbeit" zurück, da dieser an ein "Konzept der gezielten Existenzvernichtung durch härteste körperliche Arbeit" in der Zeit des Nationalsozialismus erinnere. Auch wenn mehrere Ex-Heimkinder vehement schilderten, wie sie - schutzlos - niederste Arbeiten als Zwangsarbeit empfunden hätten. Ähnlich wurde auch die Frage des sexuellen Missbrauchs von der Vorsitzenden des Runden Tisch bagatellisiert. Nur rund jeder dritte der 450 Rückmeldungen war davon betroffen, war die einzige Aussage von Antje Vollmer zu diesem Thema. **2
Auch wenn Frau Dr. Vollmer in ihren Ausführungen betonte, das die drei früheren Heimkinder im Gremium den Zwischenbericht mittragen, widerlegt die Stellungnahme zum Zwischenbericht, der Vertreter der Betroffenen dies. In der Stellungnahme wird eindeutig gefordert: "Die erzwungene Arbeit, die den ehemaligen Heimkindern abgepresst wurde, nach Artikel 12, Absatz 3 des Grundgesetzes als verboten und als schweres Unrecht zu beurteilen ist". **3
Die Beteiligten des Gremiums sind: Vertreter mehrerer Bundesministerien, Bundesländer, von Wissenschaft, Kirchen, Wohlfahrtsverbänden und Betroffenen. Sie werden im Dezember 2010 ihren Abschlussbericht als Empfehlung dem Deutschen Bundestag vorlegen.
Kommentar der Redaktion:
**1 Man kann Vermutung und Spekulation anstellen, warum sich sowenig Betroffene an den Runden Tisch gewandt haben. Jedoch ist es sehr auffällig, dass es unserer Redaktion gelungen ist, in einem Jahr intensiver Arbeit fast zwei Tonnen an Aktenmaterial zu sichten und sicher zustellen, sowie auch mit einer Vielzahl von Betroffenen persönlich zu sprechen, die den Runden Tisch kein Vertrauen schenken. Warum das so ist, werden wir Ihnen in unserer 14-tägigen Dokumentations-Serie "Kinder & Heime" hier auf Top-Medien und Top-TV by ALEX belegen.
**2 Kinderarbeit wurde 1903 bereits in Deutschland verboten.
Das Grundgesetz sagt in Artikel 12: (1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden. (2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht. (3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.
Wikipedia definiert den Begriff Zwangsarbeit wie folgt: Als Zwangsarbeit wird eine Arbeit bezeichnet, zu der ein Mensch unter Androhung einer Strafe oder eines sonstigen empfindlichen Übels, gegen seinen Willen, gezwungen wird. Sie ist – mit verschwimmenden Übergängen – die schärfste Form der Arbeitspflicht.
Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) definierte 1930 in Art. 2 Abs. 1 des Übereinkommens über Zwangs- und Pflichtarbeit die Zwangsarbeit als unfreiwillige Arbeit oder Dienstleistung, die unter Androhung einer Strafe ausgeübt wird. Nicht dazu gehören laut Abs. 2 des Übereinkommen: Militärdienst, übliche Bürgerpflichten, Arbeit im Strafvollzug, notwendige Arbeit in Fällen höherer Gewalt und Arbeit, die dem unmittelbaren Wohl der Gemeinschaft dient.
**3 Nicht nur die Stellungnahme der Vertreter der Betroffenen auch die bei der Pressekonferenz anwesenden ehemaligen Heimkinder, Interessenvertreter von Betroffenen (u. a. Rechtsanwälte) und Experten kritisierten massiv die Haltung der Vorsitzenden des Runden Tisch, Dr. Antje Vollmer, zum Thema Zwangsarbeit und sexueller Missbrauch. Auch findet der Ansatz von Präventionsarbeit und Aufklärungsarbeit, insbesondere im Bereich der Jugendhilfe und Bildung, wenig Beachtung. Lediglich die Vertreter der Betroffenen appellieren in ihrer Stellungnahme zum Zwischenbericht an die Verantwortlichen hier tätig zu werden.
LG Peter Henselder
Pressebericht Runder Tisch-Zwischenbericht
Klaus Grube , Hellenthal, Samstag, 23.01.2010, 13:07 (vor 5416 Tagen) @ Peter Henselder
Lieber Peter,
ich habe bisher den Bericht nur überflogen. Ich kann aber jetzt schon Sagen das ich deinen Ausführungen zustimme. Besonders auf Seite 21 ich zitiere:
Ziel war aber keinesfalls ein der Zwangsarbeit der NS-Zeit entsprechendes Konzept der gezielten Existenzvernichtung durch härteste körperliche Arbeit. Auch aus diesem Grunde kann der in Deutschland historisch besetzte Begriff der „Zwangsarbeit“ nicht verwendet werden – auch wenn Kinder und Jugendliche zur Arbeit gezwungen wurden und auch wenn sie dies als „Zwangsarbeit“ empfunden haben.
Ich wüsste gerne mal warum Frau Dr. Vollmer die Zwangsarbeit mit Existensvernichtung gleichsetzt. Das sind zwei völlig verschieden Begriffe.
Das Frau Dr. Vollmer den Begriff Zwangsarbeit so beugt dürfte nur einen einzigen Grund haben, den Opfern keine Entschädigung zu zahlen. Da Aufgrund von Zwangsarbeit schon Entschädigungen damals von der BRD an Opfer bezahlt wurden und es hierzu auch Gesetzte es gibt wäre bei einer Anerkennung der Zwangsarbeit bei ehemaligen Heimkinder eine schnelle Auszahlung möglich.
Und genau hier will der Runde Tisch ablenken. Denn wenn die Zwangsarbeit nicht anerkannt wird, können den bei den betroffenen ehemaligen Heimkinder die Gesetzte zur Zwangsarbeit nicht mehr angewandt werden. Genau dies will der Runde Tisch beabsichtigen.
Besonders in Hinblick der nichtgezahlten Sozialbeiträgen lassen nach derzeitiger Rechtslage keine nachträgliche Einzahlungen zu und somit auch keine Auszahlungen an den Betroffenen.
Es müssten dazu neue Gesetzte dazu geschaffen werden und das kann dauern. Aber genau dieses Ziel will der Runde Tisch verfolgen um nach Jahren den wenigen Überlebenden nach bejubelter Gesetztesschaffung das Geld zu bezahlen. Das dies dann nur noch ein kleiner Topf sein wird die die BRD dann füllen müsste, dürfte jeden klar sein. Es ist überhaupt Fraglich ob es eine Gesetztesänderung jemals geben wird.
Nur 3 Leute haben über Ihre Heimerlebnisse berichtet. Auffallend daran ist das jeder der berichtenden Ehemaligen aus den schlimmsten Heimen kamen. Hier tut sich für mich der Verdacht auf, das der Runde Tisch sehr gerne öffentlich von Einzelfällen weiterhin reden möchte. Das dürfte auch erklären, dass der Runde Tisch den 450 gemeldeten Ehemaligen keine grosse Bedeutung beimessen will und somit die Angelegenheit als Schlimm aber nicht bei allen Ehemaligen zutreffe.
Schon alleine die Zeit der Aufarbeitung die sich der Runde Tisch nimmt ist viel zu kurz um Nachhaltiger diese komplexe Thema zu behandeln.
Die Angst der Regierung, der Kirchen etc. zu bezahlen scheint groß zu sein nicht anders lässt sich das Verhalten der Beteiligten am Runden Tisch erklären. Je mehr der Runde Tisch abwiegelt, abwägt und neu definiert desto besser lassen sich die derzeitigen Gesetze gegen uns anwenden oder besser gesagt es gibt nichts.
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Pressebericht Runder Tisch-Zwischenbericht
imi , Kaiserslautern, Samstag, 23.01.2010, 16:46 (vor 5416 Tagen) @ Klaus Grube
Wenn man beobachtet, wie paritaetisch der Runde Tisch zusammen gesetzt ist,
muss man hier ganz klar eine Lobby sehen. Eine lobby derer, die zum Einen um Ihre Pfruende bangen muss, zum Anderen Ihr nach aussen getragenes Gesicht
verlieren duerfte. Die Seite der Politik staht da nicht besser. Zum Einen ist der Staat nach wie vor auf Kirchen und Verbaende angewiesen, zum Anderen
wuerde ein neuer Etat drohen, der den Haushalt belasten wuerde. Da wird umschriebener Weise was zugegeben, zu unklar um es zu manifestieren, zu genau
als um es klagbar und juristisch verwendbar zu machen.
Zur Beratungsstelle de Runden Tisch komme ich spaeter nochmal. Habe dort meine
Erfahrung gemacht.
Nun noch ne Anmerkung zum ZWISCHENBERICHT>
Liegt hier vielleicht nicht sogar eine Diskriminierung der ehemaligen Heimkinder in der damaligen DDR vor.
Aus der Empfehlung des Petitionsausschusses leitet sich ab, dass der Auftrag des Runden Tisches auf die Heimerziehung der damaligen Bundesrepublik (BRD) begrenzt ist. Die Heimerziehung in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) ist daher nicht Gegenstand des Runden Tisches Heimerziehung. (Seite 7)
Das sind doch Zeitzeugen. Sind deren Aussagen etwa keine Beweise.
Es berichten auch ehemalige Erzieherinnen und Erzieher, die sich an diesen Erziehungsmethoden nachhaltig nicht beteiligten, wie sie um positive Beziehungen zu den „Zöglingen“ bemüht waren. Etliche schieden aber bald aus dem Dienst aus. (Seite 19)
Ich denke da an verschwundene Akten in unseren Fällen.
Wenn z.B. jemand einen Einbruch verübt und dabei keinerlei Spuren hinterlässt. Dann werden doch auch Zeugen die den verdächtigen Einbrecher z. B. beim Verlassen der Wohnung gesehen haben auch als gültiger Beweis angesehen.
Oder nach einer Schlägerei werden doch auch Zeugen befragt und derjenige verurteilt der nach Aussagen der Zeugen die Schlägerei angefangen hat.
(Seite 21) Auch aus diesem Grunde kann der in Deutschland historisch besetzte Begriff der „Zwangsarbeit“ nicht verwendet werden – auch wenn Kinder und Jugendliche zur Arbeit gezwungen wurden und auch wenn sie dies als „Zwangsarbeit“ empfunden haben.
Wenn ein Kind zur Arbeit gezwungen wird, dann ist das keine Zwangsarbeit. Nur welchen Bezeichnung möchte Frau Antje Vollmer dann dafür nennen. Die Frau erfindet die deutsche Sprache neu.
In Deutschland historisch besetzte Begriff der „Zwangsarbeit“ Gibt es etwa für das Wort „Zwangsarbeit“ ein Urheberrecht? Das nur in Zusammenhang mit dem Naziregime benutzt werden darf
Seite 42
Abgesehen von Mord, der nicht verjährt, kommt eine Strafverfolgung nur bei Taten in Betracht, die noch nicht verjährt sind.
Daraufhin habe ich mal im Internet recherchiert:
Ruhen der Verjährung aufgrund eines quasi gesetzlichen Verfolgungshindernisses bei Vergabe schädlicher Dopingmittel an uneingeweihte minderjährige Sportler in der DDR
In dem diesem Beschluss hat der BGH entschieden, dass in Fällen staatlich zentral gelenkter Vergabe schädlicher Dopingmittel an uneingeweihte minderjährige Sportler die Verjährung in der DDR aufgrund eines quasi gesetzlichen Verfolgungshindernisses geruht hat. In dem Verfahren vor dem Landgericht Berlin war der Angeklagte – ein Arzt für Sportmedizin – wegen Beihilfe zur vorsätzlichen Körperverletzung in neun Fällen zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Gegenstand der Verurteilung war die Vergabe männlicher Sexualhormone an neun minderjährige Schwimmerinnen des Sportclubs Dynamo Berlin in der Zeit zwischen 1975 und 1984, wobei die Mädchen – einschließlich ihrer Eltern – aufgrund staatlicher Geheimhaltung bewusst nicht über die ihnen verabreichten Mittel aufgeklärt wurden.
Mit der dieser Entscheidung hat der BGH die Revision des Angeklagten gegen das Landgerichtsurteil als unbegründet verworfen und klargestellt, dass eine Verjährung der dem Angeklagten zur Last gelegten Taten ausscheidet, weil in Fällen systematischer Vergabe schädlicher Dopingmittel an uneingeweihte minderjährige Sportler die Verjährung in der DDR aufgrund eines quasi gesetzlichen Verfolgungshindernisses geruht habe. In Fällen der vorliegenden Art handele es sich um schwerwiegende Rechtsbrüche, die eine Anwendung der Grundsätze über das Ruhen der Verjährung rechtfertige.
Bei der im Ergebnis zutreffenden Entscheidung stellt sich allerdings die Frage, ob die Frage einer Verjährung nicht gemäß § 84 StGB–DDR zu entscheiden gewesen wäre. Nach dieser Vorschrift unterliegen Verbrechen gegen den Frieden, die Menschlichkeit und die Menschenrechte und Kriegsverbrechen nicht den Bestimmungen über die Verjährung. § 84 StGB-DDR findet also Anwendung auf Menschenrechtsverletzungen, z.B. die Todesschüsse an der innerdeutschen Grenze (vgl. BGHSt 40, 113). Als schwere Menschenrechtsverletzung, ist auch staatlich organisiertes Doping mit schädigenden Mitteln wie im vorliegenden Fall anzusehen, da hier die betroffenen minderjährigen Sportlerinnen von Staats wegen ohne Rücksicht auf gravierende Gesundheitsschädigungen – z.B. mögliche Lebertumore oder schwerwiegende Herzerkrankungen – für staatliche Zwecke missbraucht wurden. Dieser schwerwiegende Rechtsbruch ist als Menschenrechtsverletzung zu werten. Zu Recht ist somit im Ergebnis von dem Ruhen der Verjährung dieser Unrechtstaten auszugehen, da sie systemimmanent durch das totalitäre Regime der SED nicht verfolgt wurden.
In dem Buch: „Die Verjährung im Öffentlichen Recht“ steht auf Seite 157 und 157 folgendes:
Zum Teil ergibt sich unmittelbar aus der Verfassung, dass bestimmte Rechtspositionen nicht verjähren. Dies gilt insbesondere für die Garantie der Menschenwürde in Art.1 Abs. 1 GG, die unantastbar ist und deren Achtung und Schutz alle staatliche Gewalt verpflichtet ist. Es handelt sich um den höchsten Wert, wie Ihre markante Stellung im Grundgesetz aber auch Ihr Schutz über die Ewigkeitsklausel in Art. 79 Abs. 3 GG zeigen. Gerade weil die Menschenwürde das tragende Konstitutionsprinzip und wichtigste Wertentscheidung des Grundgesetzes ist, ist ausgeschlossen, dass Sie während der Lebenszeit des Menschen irgendwelchen Zeiteinflüssen zugänglich ist. Bei Ihr steht der personale Bezug so sehr im Vordergrund, dass eine Relativierung infolge reinen Zeitablaufes ausscheidet. Die Menschenwürde wirkt sogar bis zu einem gewissen Grad über den Tod hinaus fort. Einer „Entkräftung“ der Menschenwürde steht zudem die Schutzpflicht des Staates aus Art. 1 Abs. 1 S.2 GG entgegen, welcher gegebenenfalls aktiv werden muss, um die nötigen Vorsetzungen für Ihre Realisierung zu schaffen. Überhaupt dürften die Persönlichkeitsrechte, die dem Menschen um seiner selbst Willen eingeräumt und nach Art. 1 Abs. 2 GG unverletzlich und unveräußerlich sind, nicht verjähren. Sie sind dermaßen eng mit der Person Ihres Trägers verbunden, dass Sie frühestens mit deren Wegfall enden.
Es geht da noch weiter
Zu lesen im Internet Die Verjährung im Öffentlichen Recht - Google Buchsuche-Ergebnisseite
Pressebericht Runder Tisch-Zwischenbericht
Peter Henselder, Samstag, 23.01.2010, 18:16 (vor 5416 Tagen) @ Klaus Grube
Hallo Klaus,
schau Dir noch einmal die Aussagen von Frau Volmer an. Du hattest in Deiner Ausführung folgendes geschrieben:.........Nur 3 Leute haben über Ihre Heimerlebnisse berichtet............
Frau Volmer sagte das ein Drittel von 450 ehemaligen Heimkinder von sexuelle Übergriffen gesprochen hatten.
Vielleicht ist Dir da ein Tipfehler passiert.
LG Peter
Pressebericht Runder Tisch-Zwischenbericht
imi , Kaiserslautern, Samstag, 23.01.2010, 19:39 (vor 5416 Tagen) @ Peter Henselder
und dann rechne hoch: 1/3 von 800.000 = ueber 266.000
zuzueglich derer, die auch hier noch geschwiegen haben.
Pressebericht Runder Tisch-Zwischenbericht
imi , Kaiserslautern, Samstag, 23.01.2010, 20:40 (vor 5416 Tagen) @ imi
noch was zum Nachdenken, bevor ich im Bett verschwinde:
Wie Frau Antje Vollmer sich zu dem Thema Zwangsarbeit und Menschrechtsverletzung windet.
Folgendes:
Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) definierte 1930 in Art. 2 Abs. 1 des Übereinkommens über Zwangs- und Pflichtarbeit die Zwangsarbeit als unfreiwillige Arbeit oder Dienstleistung, die unter Androhung einer Strafe ausgeübt wird. Die Nazis kamen ab 1933 an die Macht. In der Zeit des Nationalsozialismus wurden während des Zweiten Weltkrieges zwischen sieben und elf Millionen Menschen zur Zwangsarbeit im Deutschen Reich genötigt. Verantwortlich für die Umsetzung war ab März 1942 Fritz Sauckel, Gauleiter von Thüringen, der zum Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz (GBA) ernannt wurde. Also erst 12 Jahre nach der Defination zum Begriff Zwangsarbeit von der Internationale Arbeitsorganisation.
In Wikipedia wurden weitere Länder genannt die auch noch nach dem 2. Weltkrieg Zwangsarbeit praktizierten. (UDSSR, Kambodscha, Rumänien) Und das nicht wie Frau Vollmer sagte um sich persönlich daran zu bereichern.
Zum Schluss erklärt Sie die Rechtsposition zu Menschenrechtsverletzungen: Die ganze Rechtsproblematik gerade im juristischen Sinne ob man zu einer haltbaren Basis kommt um daraus Lösungen zu entwickeln. Die Menschenrechtsverletzung justiziabel zu machen, weil es damals noch keinen Menschenrechtsgerichthof gab. Im gewissen Sinne hat Sie recht. Erst 1998 wurden die Aufgabe Einhaltung der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte übernommen.
Aber schon seit 1953 gab es die Europäische Kommission für Menschenrechte (EKMR) die die Einhaltung der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte durch ihre Unterzeichner (und dazu zählte auch die damalige BRD) gewährleisten sollten.
Und ich wüsste nicht, dass ein Verstoß der Menschenrechtsverletzung in Deutschlöand nicht schon seit 1949 nicht strafbar war. Denn ein Verstoß gegen die Menschenrechte ist ein Verstoß gegen das Allgemeine Grundgesetz. Und ab wann gibt es das Grundgesetz?
Pressebericht Runder Tisch-Zwischenbericht
Klaus Grube , Hellenthal, Sonntag, 24.01.2010, 10:39 (vor 5416 Tagen) @ Peter Henselder
Hallo Peter,
ein Tippfehler ist mir nicht unterlaufen. Aber unglücklich Formuliert hab ich es schon.
Es sind nur drei ehemalige Kinder am Runden Tisch zugelassen worden und nur darauf fokosierte ich meine Ausführungen bezüglich von Einzelfällen zu sprechen.
Nur 3 Leute haben über Ihre Heimerlebnisse berichtet. Auffallend daran ist das jeder der berichtenden Ehemaligen aus den schlimmsten Heimen kamen. Hier tut sich für mich der Verdacht auf, das der Runde Tisch sehr gerne öffentlich von Einzelfällen weiterhin reden möchte. Das dürfte auch erklären, dass der Runde Tisch den 450 gemeldeten Ehemaligen keine grosse Bedeutung beimessen will und somit die Angelegenheit als Schlimm aber nicht bei allen Ehemaligen zutreffe.
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Es gibt immer einen Weg zu uns allen - wir müssen es nur wollen
Mit lieben Grüßen euer Klaus
Internet: http://www.kinderheim-Koeln-suelz.de
Verantwortlich und Kontakt: https://kinderheim-koeln-suelz.de/?page_id=28
Pressebericht Runder Tisch-Zwischenbericht
imi , Kaiserslautern, Sonntag, 24.01.2010, 14:23 (vor 5415 Tagen) @ Klaus Grube
Hallo Klaus,
zu den 450 habe ich eine andere Einschaetzung. Koennte gut sein,
dass es weitaus mehr waren, aber nur 450 deren Fragebogen ausgefuellt haben.
Die Bertatungsstelle, die eben diese Meldungen annimmt arbeitet leider
sehr, sag mal, enttaeuschend. Ich persoenlich fuehlte mich, nachdem ich anrief, auf einen versprochenen Anruf wartete, verschiedene Mails sandte,
um, nach erneutem Anruf "abgespeisst" zu werden, schlicht vera...(das Wort blockierte das absenden (?)
Kritisch wird sowas, wenn Du u.U. eine Hoffnung in diesen Kontakt steckst.
Bist dann sehr schnell wieder um Meilen zurueck geworfen.
Haben eben mehr solche Erfahrung gemacht, ich glaube nicht, das diese den Fragebogen zurueck geschickt haben. Aus meiner Sicht ist diese Beratungsstelle
eine Farce wie alle anderen Aktionen auch.
imi